Der neue Tarifvertrag

Am 1. Januar 2004 ist in Deutschland ein Tarifvertrag für Zeitarbeitnehmer/innen in Kraft getreten. Zeitarbeitskräfte genießen jetzt zusätzliche Elemente der sozialen Absicherung durch einen Tarifvertrag, klare Entlohnungsstrukturen, Anspruch auf Tarifurlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und vieles mehr.

Zugleich sind mit der Einführung der Tarifbindung einige gesetzliche Restriktionen im Arbeitnehmerüberlassungs-
gesetz (AÜG) weggefallen.

Die neuen Rahmenbedingungen machen Zeitarbeit sowohl für Mitarbeiter als auch Unternehmen jetzt noch attraktiver.

Dies bedeutet mehr Flexibilität für jede Art des Personalbedarfs und in der Beschäftigungsdauer. Aber auch mehr Kontinuität aufgrund höherer Motivation durch ein einheitliches Lohn- und Gehaltsniveau, wodurch zuverlässige und beständige Mitarbeiter durch Erfahrungszuschläge belohnt werden. Die flexible Stammbelegschaft zahlt sich also aus, für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen.

Den Zeitarbeitskräften bieten sich vor allem durch die Möglichkeit langfristiger Einsätze gute Entwicklungs- und Karrierechancen in der Personaldienstleistung.

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